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BESCHLÜSSE
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Beschlüsse
Kategorie:
Verfahrensdauer
Beschluss von:
04.12.2008
Aktenzeichen:
EuGHMR, 44036/02; Art. 6 I EMRK
Kindschaftsrechtliche Verfahren sind beschleunigt durchzuführen. Besondere Beschleunigung bedürfen Verfahren wegen der Einschränkung oder Verweigerung von Umgang mit kleinen Kindern.