Es verletzt das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art. 6 Abs. 2 GG, dass er ohne Zustimmung der Mutter generell von der Sorgetragung für sein Kind ausgeschlossen ist und nicht gerichtlich überprüfen lassen kann, ob es aus Gründen des Kindeswohls angezeigt ist, ihm zusammen mit der Mutter die Sorge für sein Kind einzuräumen oder ihm anstelle der Mutter die Alleinsorge für das Kind zu übertragen.
Kategorie: Sorgerecht
Beschluss von: 16.06.2010
Aktenzeichen: BGH, XII ZB 35/10
Wird der allein sorgeberechtigten Mutter eines nichtehelichen Kindes das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen, so kann der Vater des Kindes insoweit die Übertragung des Sorgerechts auf sich beantragen und ist gegen eine ablehnende Entscheidung des Familiengerichts auch beschwerdeberechtigt.
Kategorie: Sorgerecht
Beschluss von: 04.05.2010
Aktenzeichen: OLG Koblenz, 11 UF 149/10
Sorgerecht bei Übersiedlung eines Elternteils ins Ausland: Wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragt, um mit dem gemeinsamen Kind ins Ausland überzusiedeln, wird hierdurch das Umgangsrecht des anderen Elternteils beeinträchtigt. Deshalb müssen triftige Gründe für den Wegzug bestehen, die schwerer wiegen als das Umgangsrecht des Kindes und des anderen Elternteils.
Kategorie: Sorgerecht
Beschluss von: 09.02.2010
Aktenzeichen: OLG Oldenburg, 13 UF 8/10
OLG Oldenburg: Streit um Religionszugehörigkeit des Kindes: Wenn getrennt lebende Eltern verschiedenen Glaubensrichtungen angehören und sich nicht darüber verständigen können, ob ihr gemeinsames Kind der einen oder anderen Glaubensgemeinschaft angehören soll, darf das Gericht in der Sachfrage keinem Elternteil Recht geben. Es muss anhand sorgerechtlicher Kriterien entscheiden, welcher Elternteil über die religiöse Erziehung entscheiden darf.
Kategorie: Sorgerecht
Beschluss von: 29.01.2010
Aktenzeichen: BVerfG, 1 BvR 374/09
Sorgerechtsentziehung und Elternrechte: Die Beschwerdeführer sind in ihrem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes verletzt. Ihnen wurde teilweise das Sorgerecht entzogen. Nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern berechtigt den Staat auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zukommenden Wächteramtes, die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen. Das elterliche Fehlverhalten muss vielmehr ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist. Im vorliegenden Fall haben die Gerichte nicht alle Umstände des Einzelfalls gewürdigt und den Sachverhalt nicht ausreichend ermittelt. Deshalb wurde der Beschluss des Oberlandesgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Kategorie: Sorgerecht
Beschluss von: 23.12.2009
Aktenzeichen: EUGH, C-403/09 PPU
Kollidierende Gerichtsentscheidungen über Sorgerecht: Das Sorgerecht ist einem italienischen Vater mit einem bereits rechtskräftigen Urteil zugesprochen worden. Nach der Gerichtsentscheidung hat die Mutter das Kind widerrechtlich mit nach Slowenien genommen. Das slowenische Gericht hat daraufhin die Überführung des Kindes zurück nach Italien mit der Begründung abgelehnt, dass sie dem Kinde psychisch schade. (Art. 20 der Brüssel II-Verordnung (EG) Nr. 2201/2003) Der EuGH entschied: Das widersprechende Urteil kann nicht per se durch die Berufungsinstanz mit der Begründung aufrechterhalten werden, dass nunmehr die Durchsetzung des ersten Urteils dem Wohle des Kindes schade.
Kategorie: Sorgerecht
Beschluss von: 03.12.2009
Aktenzeichen: EUGH, Beschwerde-Nr. 22028/04
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat das Sorgerecht lediger Väter in Deutschland gestärkt. Unverheiratete Väter haben in Deutschland keine Chance auf das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind, wenn die Mutter dies nicht will. Das Urteil aus Straßburg hat diese Rechtslage nun gekippt: Die Bevorzugung von unverheirateten Müttern gegenüber den Vätern sei ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, heißt es. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2003 das Veto der Mütter und den Status der Väter festgeschrieben. Durch eine klare Entscheidung könne ständiger Streit der Eltern vermieden werden. Doch die Verfassungsrichter forderten gleichzeitig den Gesetzgeber auf, diesen Zustand zu überprüfen. In den meisten Ländern Europas gilt ein gemeinsames Sorgerecht. Nur in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein haben Mütter ein Vetorecht gegenüber dem Recht der Väter. Bei ehelichen Kindern gilt in der Regel das gemeinsame Sorgerecht.
Kategorie: Sorgerecht
Beschluss von: 30.09.2009
Aktenzeichen: OLG Brandenburg, UF 115/09
Übertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil allein: Wenn ein dreizehneinhalb Jahre altes Kind die Mutter ablehnt und es bei dem Vater lebt, so ist es gerechtfertigt, diesem die alleinige elterliche Sorge zu übertragen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Kindesmutter wenig unternimmt, mit ihrer Tochter in Kontakt zu kommen.
Kategorie: Sorgerecht
Beschluss von: 17.09.2009
Aktenzeichen: OLG Brandenburg, 9 UF 20/09
Wegnahme eines 13jährigen Jungen von der Mutter: Kann oder will eine alleinerziehende Mutter nicht ihrer Erziehungsverantwortung gegenüber ihrem auffälligen und gewaltbereiten 13jährigen Sohn nachkommen, wird ihr das elterliche Sorgerecht entzogen und auf das Jugendamt übertragen. Der zuständige Gerichtsvollzieher wird ermächtigt und beauftragt, zum Zwecke der Vollstreckung der Herausgabeanordnung das Kind der Kindesmutter wegzunehmen und zur Durchsetzung dieser Anordnung auch Gewalt zu gebrauchen, um den Widerstand der Kindesmutter zu überwinden und ihre Wohnung zu durchsuchen. Auch darf er die Polizei zu seiner Unterstützung hinzuzuziehen.
Kategorie: Sorgerecht
Beschluss von: 16.08.2009
Aktenzeichen: OLG Brandenburg, 9 UF 21/09
Aufenthaltsbestimmungsrecht und Kindeswille: Ein nicht verheiratetes Paar hatte eine Sorgeerklärung nach § 1626 a BGB abgegeben. Nach der Trennung lebte der jetzt 14jährige Sohn zunächst bei der Mutter. Als diese jedoch zu ihrem neuen Partner in eine andere Stadt umziehen und ihren Sohn mitnehmen wollte, beantragte der Vater das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Auch der Sohn bekräftigte, in der Heimatstadt bleiben zu wollen, vor allem wegen der Schule und der Freunde. Dem Willen des Jugendlichen hat das Gericht die ausschlaggebende Bedeutung beigemessen. Es hat dem Kindesvater das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen.
Kategorie: Sorgerecht
Beschluss von: 06.08.2009
Aktenzeichen: OLG Brandenburg, 9 UF 41/09
Aufenthaltsbestimmungsrecht für einen Elternteil allein: Im vorliegenden Fall besteht auch längere Zeit nach der Trennung ein Paar-Konflikt, der die Kindeseltern daran hindert, die erforderlichen Entscheidungen im Interesse ihres Kindes einvernehmlich und nach gehöriger Absprache zu treffen. Nicht einmal in simplen Alltagsfragen gelangen sie zu einer wechselseitige Ansichten respektierenden Verständigung. Deshalb wird die gemeinsame elterliche Sorge, was das Aufenthaltsbestimmungsrecht betrifft, aufgehoben. Denn nur so kann dem Wohl des Kindes entsprochen werden. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde allein dem Vater übertragen. Dabei spielte auch eine Rolle, dass die Geschwister nicht getrennt werden sollten.
Kategorie: Sorgerecht
Beschluss von: 30.05.2009
Aktenzeichen: BVerfG, 1 BvR 1868/08
BVerfG: Wechselmodell und Sorgerecht für die Mutter: Bei der Prüfung, ob die Auflösung der elterlichen Sorge zum Wohl der Kinder erforderlich ist und das Sorgerecht der Mutter übertragen werden soll, darf nicht nur auf das Konfliktverhalten der Eltern und die Persönlichkeit des Beschwerdeführers abgestellt werden. Vielmehr muss auch das Ergebnis des Sachverständigengutachtens, die tatsächliche Betreuungs- und Lebenssituation der Kinder und deren bekundeter Wille auf Fortbestand der bestehenden Betreuungs- und Lebenssituation hinreichend berücksichtigt werden.
Kategorie: Sorgerecht
Beschluss von: 17.05.2009
Aktenzeichen: BVerfG, 1 BvR 467/09
BVerfG: Sorgerechtsentziehung nur nach umfassender Sachverhaltsaufklärung: Wenn Eltern das Sorgerecht entzogen werden soll, sind sie möglicher Weise in ihren Grundrechten aus Art. 6 II 1 und Art 2 I GG beeinträchtigt. Deshalb muss über den üblichen Umfang hinaus geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Sorgerechtsentziehung gegeben sind. Im vorliegenden Fall haben die Fachgerichte das Elternrecht des betroffenen Vaters in Umfang und Tragweite verkannt. Die erforderliche umfassende Sachverhaltsaufklärung bot das gewählte Verfahren nicht. Es lässt sich den Ausführungen der Fachgerichte auch nicht entnehmen, ob ein Schaden für das Kind bereits eingetreten ist oder konkret droht. Voraussetzung für die Entziehung des Sorgerechts ist aber eine Gefährdung des Kindeswohls.
Kategorie: Sorgerecht
Beschluss von: 14.05.2009
Aktenzeichen: OLG Hamm, 2 UF 63/09
Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrechts für ein Elternteil: Sind beide Kindeseltern nicht in der Lage, sich darüber zu einigen, bei welchem Elternteil das Kind seinen zukünftigen Lebensmittelpunkt haben soll, so ist das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht auf denjenigen von ihnen zu übertragen, der zur Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechts besser geeignet ist. Dabei ist auch der geäußerte Wille des Kindes zu berücksichtigen.
Kategorie: Sorgerecht
Beschluss von: 17.02.2009
Aktenzeichen: OLG Brandenburg, 10 UF 173/09
Ist den Eltern eine sinnvolle Kommunikation über die Belange des Kindes nicht möglich, so ist die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf den Elternteil geboten, bei dem das Kind leben möchte. Quelle: http://www.deubner-recht.de/news/news_detail2.php?news_id=2287950&folderid=195342
Kategorie: Sorgerecht
Beschluss von: 16.10.2008
Aktenzeichen: OLG Brandenburg, 9 UF 42/08
Genaue gerichtliche Festlegung des Umgangsrechts bei mangelnder Bereitschaft der Kindeseltern zur Einhaltung von Absprachen
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Fehlen von konstruktiver Kommunikation zwischen den Eltern für eine einvernehmliche Lösung. Die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und die Übertragung derselbigen auf die Mutter entspricht dann dem Wohl des Kindes am besten, wenn zwischen den Eltern keine Form einer konstruktiven Kommunikation stattfindet, so dass es ihnen nicht möglich ist, ihre jeweiligen Ressourcen und Kompetenzen für eine einvernehmliche Lösung der sorgerechtlichen Konflikte zu aktivieren und auch in Zukunft eine tragfähige Beziehung zwischen ihnen feststellbar ist.
Kategorie: Sorgerecht
Beschluss von: 09.06.2008
Aktenzeichen: OLG Koblenz, 9 UF 104/08
Entzug der elterlichen Sorge gegenüber einem Elternteil bei Befürchtung einer sicheren Traumatisierung des Kindes durch Kontaktabbruch mit Eltern. Werden deutliche Symptome des sogenannten PA-Syndroms (Parental-Alienation-Syndrome) - womit die von einem Elternteil ausgehende Entfremdung des Kindes gegenüber dem anderen Elternteil beschrieben...
Kategorie: Sorgerecht
Beschluss von: 13.05.2008
Aktenzeichen: AG Fürth/Bayern, 203 F 1919/07
Elterliche Sorge ruht, wenn der im Ausland lebende Kindesvater seit geraumer Zeit nicht erreichbar ist. Hält sich der mitsorgeberechtigte Kindesvater seit geraumer Zeit im Ausland auf, wobei die Kontaktaufnahme äußerst erschwert ist, ihn insbesondere behördlich Post nicht erreicht und er sich seit über...
Kategorie: Sorgerecht
Beschluss von: 07.04.2008
Aktenzeichen: AG Neustadt/Rübenberge, 34 F 15/08 SO
Unzureichende Betreuung durch einen Elternteil und daraus resultierende schulische Defizite können Sorgerechtsübertragung auf anderen Elternteil rechtfertigen. Es entspricht dem Wohl des betroffenen Kindes, das gemeinsame Sorgerecht der Eltern aufzuheben und auf den Vater zu übertragen, wenn die Mutter das Kind nicht ausreichend betreut und trotz ...