Gerichtliche Zuständigkeit bei Doppelwohnsitz des Kindes: Trennt sich ein Ehegatte von dem anderen, nimmt das gemeinsame Kind mit und begründet einen neuen Wohnsitz, so vermittelt er dem Kind einen weiteren Wohnsitz, wenn ihm das Personensorgerecht zusammen mit dem anderen zusteht. Das Kind hat infolgedessen einen Doppelwohnsitz. Bei Doppelwohnsitz des Kindes kann der Antragsteller im Sorgerechtsregelungsverfahren zwischen den beiden Gerichten wählen, die für die Wohnsitze örtlich zuständig sind. Wenn bei beiden örtlich zuständigen Gerichten Sorgerechtsanträge gestellt werden, ist das Gericht zur Entscheidung berufen, das zuerst mit der Angelegenheit befasst wurde.