Unzulässige Einschränkung des Umgangsrechts: Wenn eine Mediation "angeordnet" und das Umgangsrecht bis zu deren erfolgreichem Abschluss ausgesetzt wurde, ist das eine Aussetzung des Umgangs auf unabsehbare Zeit und somit unzulässig. Nach § 1684 Abs. 1 BGB hat das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil und ist umgekehrt jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Das Umgangsrecht kann zwar "für längere Zeit" oder "auf Dauer" eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, wenn anderenfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre, § 1684 Abs. 4 S. 2 BGB. Dabei ist aber zu beachten, dass schon der nur zeitweise Ausschluss des Umgangsrechts einen erheblichen Eingriff in das durch Artikel 6 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz geschützte Elternrecht darstellt. Ein Ausschluss des Umgangsrechts kommt deshalb nur dann in Betracht, wenn der Gefährdung des Kindeswohls nicht durch mildere Maßnahmen begegnet werden kann. Außerdem stellt das OLG klar, dass die Anordnung einer Mediation nicht zulässig ist.
Kategorie: Umgangsrecht
Beschluss von: 21.01.2010
Aktenzeichen: OLG Koblenz, 11 UF 252/09
Betreuungs-Wechselmodell: Ein Betreuungs-Wechselmodell setzt die Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern voraus, miteinander zu kooperieren und zu kommunizieren. Gegen den Willen eines Elternteils kann ein Betreuungs-Wechselmodell nicht familiengerichtlich angeordnet werden. Ein Betreuungs-Wechselmodell ist mit dem Kindeswohl nicht vereinbar, wenn das Kind durch den ständigen Wechsel belastet wird und keine Stabilität erfahren kann.
Kategorie: Umgangsrecht
Beschluss von: 29.05.2009
Aktenzeichen: OLG Brandenburg, 9 UF 102/08
Voraussetzung für die Beschränkung des Umgangsrechts: Die Kindesmutter hat eine verfestigte ablehnende Haltung gegenüber dem Vater und lässt deswegen einen unbeobachteten Umgang, der ihrem unmittelbaren Einfluss entzogen ist, nicht zu. Wenn daran der Umgang scheitert und weniger an der Weigerungshaltung des Kindes, dann ist für eine Beschränkung oder gar den vollständigen Ausschluss des Umgangsrechts des Vaters kein Raum.
Kategorie: Umgangsrecht
Beschluss von: 16.03.2009
Aktenzeichen: OLG Köln, 4 UF 160/08
Unbefristeter Ausschluss des Umgangsrechts: Der Umgangsberechtigte ist durch eine sein Umgangsrecht ausschließende Entscheidung schon allein dann beschwert, wenn die Aussetzung des Umgangsrechtes unbefristet erfolgt. Auch hat er ein berechtigtes Interesse dahin gehend, dass eine Regelung getroffen wird, die die Umgangskontakte zwischen ihm und seiner Tochter für die Zeit des Ausschlusses des persönlichen Umgangs betrifft. Ein völliger unbefristeter auf Dauer angelegter Ausschluss des Umgangsrechts kommt unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten nur dann in Betracht, wenn eine sehr hohe Prognosewahrscheinlichkeit besteht, dass ohne Kindeswohlgefährdung ein Umgang nicht stattfinden kann und daher der völlig Ausschluss zum Wohl des Kindes erforderlich sein muss. BGB § 1684 Abs. 4
Kategorie: Umgangsrecht
Beschluss von: 05.12.2008
Aktenzeichen: BVerfG, 1 BvR 746/08;
1. Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Ausschluss des Umgangsrechts für die Dauer eines Jahres. 2. Zur verfassungsgerichtlichen Feststellbarkeit der Verletzung des Elternrechts gem. Art. 6 II GG 3. Bei der Entscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag hat eine Beurteilung der Erfolgsaussichten zu Beginn des Verfahrens zu erfolgen und nicht erst im Nachhinein.
Kategorie: Umgangsrecht
Beschluss von: 30.06.2008
Aktenzeichen: OLG Frankfurt am Main, 2 UF 185/08
Auslandsreise auch gegen den Willen der Kindesmutter. Will ein Vater mit seinem vierjährigen Sohn eine Flugreise ins Ausland unternehmen, ist hm das auch dann zu gestatten, wenn die Kindesmutter und das Kind diese Reise nicht wünschen und der Vater die Reise ohne Wissen der Mutter gebucht hat.
Kategorie: Umgangsrecht
Beschluss von: 21.06.2008
Aktenzeichen: OLG Zweibrücken, 5 UF 74/08
Kinder dürfen bei Vätern übernachten. Kinder, die von ihrem leiblichen Vater getrennt leben, dürfen grundsätzlich auch bei ihm übernachten.
Kategorie: Umgangsrecht
Beschluss von: 05.05.2008
Aktenzeichen: AG Nürnberg, 110 F 1027/08
Keine Herausgabe eines Kindes zum Zwecke der Rückführung in die USA, wenn Vater sein Sorgerecht tatsächlich nicht ausgeübt hat. Ein Vater kann nicht die Herausgabe seines Kindes zum Zwecke der Rückführung in die USA verlangen, wenn er das (Mit-)Sorgerecht im Zeitpunkt des Verbringens tatsächlich nicht ausgeübt hat. Eine...
Kategorie: Umgangsrecht
Beschluss von: 01.04.2008
Aktenzeichen: BVerfG, 1 BvR 1620/04
Zwangsweise Durchsetzung des Kindesumgangs: Die den Eltern durch Art. 6 II 1 GG auferlegte Pflicht zur Pflege und Erziehung ihres Kindes besteht nicht allein dem Staat, sondern auch ihrem Kind gegenüber. Mit dieser elterlichen Pflicht korrespondiert das Recht des Kindes auf Pflege und Erziehung durch seine Eltern aus Art. 6 II 1 GG. Recht und Pflicht sind vom Gesetzgeber auszugestalten.