Aktenzeichen: Finanzgericht Düsseldorf, 3 K 3986/08 Kg
Kindergeld bei Wohnsitz in anderem EU-Mitgliedsstaat: Ein Vater hat auch dann Anspruch auf Kindergeld, wenn er keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat. Seine Anspruchsberechtigung besteht fort, soweit er aufgrund einer Elternzeit in der inländischen Arbeitslosen- und Rentenversicherung versichert ist. Der Kindergeldanspruch des Vaters besteht auch dann, wenn die Mutter im Ausland einen Anspruch auf Kindergeld hat.
Kategorie: Kindergeld
Beschluss von: 18.02.2009
Aktenzeichen: OLG Naumburg, 3 WF 35/09,
Volljähriges Kind und Kindergeld: Grundsätzlich ist Kindergeld Einkommen im Sinne des Sozialhilferechts. Ist das Kind aber volljährig, hat es einen – zivilrechtlichen – Anspruch auf Auszahlung des Kindergeldes in voller Höhe, wenn der Kindergeldverpflichtete keine Unterhaltszahlungen leistet, da es auch insoweit auf den Unterhalt angerechnet wird. So ist gewährleistet, dass das Kindergeld immer erst für den Unterhaltsbedarf verwendet werden muss, damit einer Gefährdung des Existenzminimums des Kindes entgegen gewirkt wird.