Das Eltern-Kind-Entfremdungssyndrom ist in US-amerikanischen Gerichten weit verbreitet und anerkannt. Die Rechtslage in Deutschland sieht jedoch ganz anders aus: PAS ist im direkten Vergleich unter deutschen Juristen noch immer umstritten. Wer sich auf einen Sorgerechtsstreit vorbereiten möchte, sollte deshalb einige Punkte beachten und sich mit seinem juristischen Beistand beraten.
Die Problematik von PAS vor Gericht
Der größte Streitpunkt der Eltern-Kind-Entfremdung als Argumentation vor Gericht ist: die wissenschaftliche Basis würde zum Teil fehlen, wie es in Fachkreisen heißt. Psychiater und Juristen diskutieren jedoch auch darüber, dass PAS in Deutschland vergleichsweise fremd sei. Eine juristische Auseinandersetzung, die auf PAS basiert, ist deshalb noch immer ein schwieriges Unterfangen. Wer befürchtet, dass die Eltern-Kind-Entfremdung jedoch ein ausschlaggebender Punkt in einem Sorgerechtsstreit sein könnte, wendet sich idealerweise an einen Anwalt, welcher darin geschult ist. Auch spezialisierte PAS-Therapeuten können für eine erste Beratung die richtige Anlaufstelle sein, um das weitere Vorgehen zu planen. Wichtig ist eine fachgerechte Auseinandersetzung und eine standfeste Argumentation im Sorgerechtsstreit, wenn eine Eltern-Kind-Entfremdung tatsächlich vorliegt. Wer also in Deutschland einen Sorgerechtsstreit austragen wird, sollte sich darauf vorbereiten. Ein Blick auf US-amerikanische Urteile kann helfen. Hier gilt: liegt tatsächlich eine schwere Entfremdung vor, muss das Gericht handeln.
Ein Ansatzpunkt für deutsche Gerichte könnte also auch das amerikanische Modell sein, wenn die Grundlagen noch immer fehlen. Die Idee basiert vor allem darauf, dass PAS in verschiedenen Schweregraden aufgeteilt wird. So stellt das Gericht sicher, dass das Kind das bekommt, was das Kindeswohl tatsächlich fördert. Wenn zum Beispiel nur ein leichter oder mittelschwerer Fall von PAS vorliegt, so kann das Kind noch bei dem entfremdeten Elternteil bleiben. Ist die Sachlage jedoch unklar und das Kind möglicherweise in Gefahr, kommt es vorübergehend in die Obhut vom Jugendamt, bis ein Beschluss feststeht. Die gute Nachricht: Obwohl die Grundlage in Deutschland dafür noch nicht geschaffen ist, dass tatsächlich mit PAS argumentiert werden kann, gibt es bereits Gerichtsurteile aus den vergangenen Jahren, die sich auch mit PAS auseinandersetzen.
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