Bei PAS lassen sich drei Schweregrade unterscheiden, die jeweils ineinander übergehen. Je nach Ausprägung der Symptome werden verschiedene Behandlungstechniken empfohlen.
Leichte PAS-Fälle
Anfangs sind die Symptome von PAS bei dem Kind noch nicht stark vorhanden. Das Kind hat begonnen, sich in der Verunglimpfungskampagne des einen gegen den anderen Elternteil auf die Seite des ersteren zu schlagen und macht sich langsam ein negatives Bild von dem betroffenen Elternteil. Jedoch zeigt es keine Tendenzen, dieses Bild ohne das Zutun des manipulierenden Elternteils weiter auszuspinnen. Wenn es den entfremdeten Elternteil besuchen soll, zeigt es wenig oder kaum Widerstand. Sollte es sich anfangs gegen das Treffen mit dem Elternteil wehren, so beruhigt es sich bald wieder. Sobald es sich in der Gegenwart des entfremdeten Elternteils befindet, fühlt es sich jedoch wieder wohl und genießt die Umgangszeit. Bei leichten Fällen von PAS ist eine Therapie für das Kind noch nicht unbedingt nötig. Die Eltern wirken der Entfremdung entgegen, indem sie wieder miteinander einen freundlichen Kontakt treten. Ein Koordinator kann dabei helfen, die Gespräche konstruktiv zu halten, und beide Elternteile darin beraten, wie sie den Entfremdungsprozess bei ihrem Kind stoppen können. Dem entfremdeten Elternteil unterstützen sie darin, wieder eine gute Beziehung zu dem Kind zu aufzubauen.
Mittelschwere PAS-Fälle
Im Fall von mittelschwerer PAS lehnt das Kind den entfremdeten Elternteil und den Kontakt mit diesem bereits stark ab. Das Kind wehrt sich vehement gegen das Treffen mit dem betroffenen Elternteil, ist jedoch zu dem Kontakt bereit, wenn es sich erst wieder in Gegenwart des Elternteils befindet und der manipulierende Elternteil abwesend ist. Zur Behandlung wird eine Therapie empfohlen für Kind, Mutter und Vater, sowie Treffen mit einem Koordinator.Schwere PAS-Fälle
Hat das Kind PAS in schwerer Form, so hat sich in ihm das Feindbild vom betroffenen Elternteil gefestigt. Den Kontakt zu diesem lehnt es ohne objektiven Grund radikal ab. Das Kind hat ein extrem schlechtes Bild vom entfremdeten Elternteil verinnerlicht und sich zugleich ein unrealistisch positives Bild vom manipulierenden Elternteil gebildet. Der Entfremdungsprozess ist so weit fortgeschritten, dass ein endgültiger Beziehungsabbruch zum entfremdeten Elternteil droht. Leidet das Kind unter schwerer Form von PAS und sollte, wie es nicht selten der Fall ist, der manipulierende Elternteil nicht die geringste Einsicht zeigen, kann ein Familiengericht als letzte Autorität den Entfremdungsprozess unterbrechen. In Zusammenarbeit mit einem psychologischen Sachverständigen kann das Gericht Sanktionen verhängen oder auch eine Sorgerechtsübertragung auf den entfremdeten und nicht manipulierenden Elternteil.
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